|
Als ergänzendes Element in der Brandvorbeugung und -bekämpfung gelten die Brandschutz- beauftragten. Je nach Arbeitsgebiet wird vom Gesetzgeber außer den vorher beschriebenen Unterweisungen auch ein
Brandschutzbeauftragter gefordert. Dieser muss ein Mitglied des Firmenteams sein und hat folgende Aufgaben:
- Unterstützung der Sicherheitsfachkraft des Betriebes u.a. bei Verhütung von Bränden.
- Kontrolle und Überwachung der vorbeugenden Maßnahmen (Schweißgenehmigung Ausrüstung mit Feuerlöschern, Risikoanalysen, Störfallanalysen, Sicherheitsanalysen).
- Begrenzung der Brandausbreitung zum Beispiel durch Unterweisung des Personals beim Umgang mit brandschutztechnischen Einrichtungen, Löschanlagen, Löschgeräten, NRA u.s.w.
- Bandbekämpfung durch Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Erstellen von Brandbekämpfungsplänen, Erstellen von Alarmplänen, Aktualisierung Feuerwehrplan.
Wie Sie sehen können, sind Unterweisungen und Brandschutzbeauftragte ein weiterer Baustein im vor- beugenden Brandschutz.
Wann wurde bei Ihnen die letzte Brandschutzübung durchgeführt?
Wenden Sie an uns, wir beraten Sie gerne persönlich und werden Ihnen helfen, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
|