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Unterweisungen

Was nützt der regelmäßig geprüfte Feuerlöscher, wenn man nicht damit umzugehen weiß.

Oder wer weiß schon, wofür die großen Fenster im Dach sind und wie diese sich öffnen lassen?

Wohin soll man im Brandfall flüchten? Und wo sind die Sammelplätze für Mitarbeiter?

Von der Beantwortung dieser Fragen kann nicht nur das eigene Überleben abhängen, sondern auch das anderer Firmenbeschäftigten. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig Feuer- und Brandschutzübungen durchzuführen.

Der Gesetzgeber hat hierfür folgende Grundregel erstellt:

1 x im Jahr ist in allen Betrieben eine Feuer- und Brandschutzübung durchzuführen.

Diese Feuer- und Brandschutzübung soll die Mitarbeiter befähigen, sich und andere im Brandfall schnell retten zu können. Dabei sollen die Mitarbeiter die baulichen Maßnahmen in Bezug auf  Brandschutz und Brandbekämpfung im Gebäude kennen und bedienen können. Auch die geeigneten Fluchtwege sollen den Mitarbeitern gezeigt werden.

Diese Unterweisungen sollen von dafür qualifizierten Personen durchgeführt werden. Dies sind zum Beispiel Mitarbeiter von Feuerwehren, Genossenschaften oder auch Mitarbeiter von Brandschutzfirmen. Diese Personen führen , die Brandschutzunterweisungen durch und protokollieren diese für den Gesetzgeber.

Dies lässt sich aus der folgenden Vorschrift entnehmen:

BGV A1

(PDF-file) Grundsätze der Prävention

Als ergänzendes Element in der Brandvorbeugung und -bekämpfung gelten die Brandschutz- beauftragten. Je nach Arbeitsgebiet wird vom Gesetzgeber außer den vorher beschriebenen Unterweisungen auch ein Brandschutzbeauftragter gefordert. Dieser muss ein Mitglied des Firmenteams sein und hat folgende Aufgaben:

- Unterstützung der Sicherheitsfachkraft des Betriebes u.a. bei Verhütung von Bränden.

- Kontrolle und Überwachung der vorbeugenden Maßnahmen (Schweißgenehmigung Ausrüstung mit Feuerlöschern, Risikoanalysen, Störfallanalysen, Sicherheitsanalysen).

- Begrenzung der Brandausbreitung zum Beispiel durch Unterweisung des Personals beim Umgang mit      brandschutztechnischen Einrichtungen, Löschanlagen, Löschgeräten, NRA u.s.w.

- Bandbekämpfung durch Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Erstellen von Brandbekämpfungsplänen, Erstellen von Alarmplänen, Aktualisierung Feuerwehrplan.

Wie Sie sehen können, sind Unterweisungen und Brandschutzbeauftragte ein weiterer Baustein im vor-  beugenden Brandschutz.

                         Wann wurde bei Ihnen die letzte Brandschutzübung durchgeführt?

Wenden Sie an uns, wir beraten Sie gerne persönlich und werden Ihnen helfen, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

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