Home
Produktpalette
Gesetzestexte
Referenzen
Das Sind Wir
News
Bilder
Der Brand
Wir Suchen Sie
Downloads
Presse
Gästebuch
Links
Anfahrtsweg
Impresssum
25 Jahre Optimal
Löschdecken

Wir möchten Sie nun über Löschdecken und Löschdeckenbehälter informieren.

Folgende Vorschriften schreiben eine Löschdecke (wie oben abgebildet) gemäß DIN 14155 vor:

ZH1/40 4.2.2.5 Arbeit in Backbetrieben

Zur Bekämpfung von Bränden in Fettbackgeräten muss zusätzlich zu den Einrichtungen nach Abschnitt 4.2.2.1 eine Feuerlöschdecke nach DIN 14155 vorhanden sein.

ZH1/78 15.7 Arbeiten in engen Räumen

Wenn in einem engen Raum die Gefahr besteht, dass brennbare Gase oder Dämpfe vorhanden sind, so müssen zum Ablöschen brennender Kleidung Löschdecken bereitgehalten werden. Je Arbeitsgruppe von etwa vier Beschäftigten sollte mindestens eine Feuerlöschdecke nach DIN 14155 vorhanden sein.

ZHI 196 Sicherheit beim Umgang mit Schlichten (Klebeflüssigkeit) und Formlack

„Zur Minderung der Verbrennungsfolgen muss im Arbeitsbereich eine Feuerlöschdecke bereitgehalten werden"

ZH1 112 12.11.1 Brandschutz

Oft sind Feuerlöschdecken nach DIN 14155 die einzigen Rettungsmöglichkeiten, wenn die Kleidung eines Menschen in Brand geraten ist. Sie ist beispielsweise bei Arbeiten in Kfz Reparaturwerkstätten unverzichtbarer Teil der Werkstatteinrichtung und bei besonderen Anlagen wie Lackierereien ausdrücklich vorgeschrieben.

ZH1/119 Anhang 1 Richtlinien für Laboratorien

"Außerdem kann die Bereitstellung von Feuerlöschdecken nach DIN 14155 zum Abdecken erforderlich sein."

VBG 16, 5 Schweißen, Schneiden und artverwandte Verfahren

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Ausführung der Schweißarbeiten in Bereichen, in denen die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos beseitigt ist, der brandgefährdete Bereich und seine Umgebung durch eine mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstete Brandwache überwacht wird. Geeignete Feuerlöscheinrichtungen sind Löschdecken.

VBG 23 DA zu § 6 Abs. 3 Verarbeitung von Beschichtungsstoffen

Geeignete Feuerlöscheinrichtungen sind zum Beispiel: Löschdecken. Löschdecken sind vor Lacknebel und Staub zu schützen.

VBG 55a DA zu § 26 Abs. 4 Explosivstoffe

Diese Forderung ist erfüllt, wenn Feuerlöscheinrichtungen mit geeignetem Löschpulver, Feuerlöschdecken nach DIN 14155"bereitgehalten werden"

VBG 3 § 6 Kohlenstaubanlagen

Für Räume, in denen ein Austritt von Kohlenstaub aus Kohlenstaubanlagen nicht vermieden werden kann, müssen Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes getroffen werden. Für Räume  nach Abs. 1 müssen Feuerlöschdecken oder Feuerlöschduschen in ausreichender Anzahl an zugänglichen  und gut sichtbaren Stellen vorhanden sein.

VBG 72 § 9 Abs. 5, §10 Abs. 3 Schausteller und Zirkusunternehmen

Vorführungen und Proben mit offenem Feuer. »Eine Feuerlöschdecke muss bereitgehalten werden."

Vorführungen mit Kraftfahrzeugen. "Zur Befreiung aus Gefahrensituationen müssen Feuerlöscher, Feuerlöschdecken und Werkzeug in ausreichender Menge vorhanden sein. Ausreichend sind je Fahrzeug zwei 6 kg Feuerlöscher und je Insasse eine Löschdecke."

VBG 81 § 4 Abs. 4, VBG 81 DA Brand und Explosionsgefahr

In Räumen und Bereichen sind zum Löschen der in Brand geratenen Kleidung von Personen geeignete Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Stückzahl bereitzustellen und gebrauchsfertig zu halten. Ge-   eignete Feuerlöscheinrichtungen sind Löschdecken nach DIN 14155.

Grundsätzlich verlangen berufsgenossenschafliche Verordnungen nach DIN zugelassene und mit Prüf-  nummer versehene Löschdecken.

Dazu sagt die DIN 14155 Punkt. 7, dass Löschdecken, die dieser Norm entsprechen, mit dem Verbandszeichen DIN nur in Verbindung mit dem Herstellerzeichen und der Prüfnummer gekennzeichnet sein müssen. Weiterhin muss der Werkstoff, d.h. der textile Rohstoff, entsprechend dem Textilkennzeichnungsgesetz angegeben sein.

Die gefaltete Löschdecke ist gem. DIN 14155 Punkt. 9 an einem augenfälligen, jederzeit schnell und ungehindert zugänglichen Platz so aufzubewahren, dass sie gegen Staub, Feuchtigkeit und chem. Agenzien geschützt und sofort einsatzbereit ist. Bei Aufbewahrung in einem Behälter ist die Löschdecke so unterzubringen, dass die Hände bereits beim Herausnehmen der Decke in die Grifftaschen gesteckt  werden können. Am Aufbewahrungsplatz ist das Faltschema dauerhaft lesbar anzubringen. Der Aufbewahrungsplatz selbst ist bei ortsfester Aufbewahrung  (z. B. in Gebäuden) mit einem Hinweisschild  Form D1 (Aufschrift Löschdecke) oder Form FS nach DIN 4066 zu kennzeichnen.

Aber Achtung !!!!

Es gibt Löschdecken gemäß EN1869, die nicht als Löschdecke gemäß DIN 14155 eingesetzt werden dürfen. Solche Löschdecken sind nicht wieder verwendbar und hauptsächlich zum Löschen von Speiseölbränden vorgesehen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, das zum Ablöschen eines solchen Brandes diese Löschdecken ungeeignet sind. Als Ersatz dafür wurde der Fettbrandlöscher gebaut.

Zurück