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Wir möchten Sie nun über Löschdecken und Löschdeckenbehälter informieren.
Folgende Vorschriften schreiben eine Löschdecke (wie oben abgebildet) gemäß DIN 14155 vor:
ZH1/40 4.2.2.5 Arbeit in Backbetrieben
Zur Bekämpfung von Bränden in Fettbackgeräten muss zusätzlich zu den Einrichtungen nach Abschnitt 4.2.2.1 eine Feuerlöschdecke nach DIN 14155 vorhanden sein.
ZH1/78 15.7 Arbeiten in engen Räumen
Wenn in einem engen Raum die Gefahr besteht, dass brennbare Gase oder Dämpfe vorhanden sind, so müssen zum Ablöschen brennender Kleidung Löschdecken bereitgehalten werden. Je Arbeitsgruppe von etwa vier Beschäftigten
sollte mindestens eine Feuerlöschdecke nach DIN 14155 vorhanden sein.
ZHI 196 Sicherheit beim Umgang mit Schlichten (Klebeflüssigkeit) und Formlack
„Zur Minderung der Verbrennungsfolgen muss im Arbeitsbereich eine Feuerlöschdecke bereitgehalten werden"
ZH1 112 12.11.1 Brandschutz
Oft sind Feuerlöschdecken nach DIN 14155 die einzigen Rettungsmöglichkeiten, wenn die Kleidung eines Menschen in Brand geraten ist. Sie ist beispielsweise bei Arbeiten in Kfz Reparaturwerkstätten unverzichtbarer Teil
der Werkstatteinrichtung und bei besonderen Anlagen wie Lackierereien ausdrücklich vorgeschrieben.
ZH1/119 Anhang 1 Richtlinien für Laboratorien
"Außerdem kann die Bereitstellung von Feuerlöschdecken nach DIN 14155 zum Abdecken erforderlich sein."
VBG 16, 5 Schweißen, Schneiden und artverwandte Verfahren
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Ausführung der Schweißarbeiten in Bereichen, in denen die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos beseitigt ist, der
brandgefährdete Bereich und seine Umgebung durch eine mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstete Brandwache überwacht wird. Geeignete Feuerlöscheinrichtungen sind Löschdecken.
VBG 23 DA zu § 6 Abs. 3 Verarbeitung von Beschichtungsstoffen
Geeignete Feuerlöscheinrichtungen sind zum Beispiel: Löschdecken. Löschdecken sind vor Lacknebel und Staub zu schützen.
VBG 55a DA zu § 26 Abs. 4 Explosivstoffe
Diese Forderung ist erfüllt, wenn Feuerlöscheinrichtungen mit geeignetem Löschpulver, Feuerlöschdecken nach DIN 14155"bereitgehalten werden"
VBG 3 § 6 Kohlenstaubanlagen
Für Räume, in denen ein Austritt von Kohlenstaub aus Kohlenstaubanlagen nicht vermieden werden kann, müssen Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes getroffen werden. Für Räume nach Abs. 1
müssen Feuerlöschdecken oder Feuerlöschduschen in ausreichender Anzahl an zugänglichen und gut sichtbaren Stellen vorhanden sein.
VBG 72 § 9 Abs. 5, §10 Abs. 3 Schausteller und Zirkusunternehmen
Vorführungen und Proben mit offenem Feuer. »Eine Feuerlöschdecke muss bereitgehalten werden."
Vorführungen mit Kraftfahrzeugen. "Zur Befreiung aus Gefahrensituationen müssen Feuerlöscher, Feuerlöschdecken und Werkzeug in ausreichender Menge vorhanden sein. Ausreichend sind je Fahrzeug zwei 6 kg
Feuerlöscher und je Insasse eine Löschdecke."
VBG 81 § 4 Abs. 4, VBG 81 DA Brand und Explosionsgefahr
In Räumen und Bereichen sind zum Löschen der in Brand geratenen Kleidung von Personen geeignete Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Stückzahl bereitzustellen und gebrauchsfertig zu halten. Ge-
eignete Feuerlöscheinrichtungen sind Löschdecken nach DIN 14155.
Grundsätzlich verlangen berufsgenossenschafliche Verordnungen nach DIN zugelassene und mit Prüf- nummer versehene Löschdecken.
Dazu sagt die DIN 14155 Punkt. 7, dass Löschdecken, die dieser Norm entsprechen, mit dem Verbandszeichen DIN nur in Verbindung mit dem Herstellerzeichen und der Prüfnummer gekennzeichnet sein müssen. Weiterhin
muss der Werkstoff, d.h. der textile Rohstoff, entsprechend dem Textilkennzeichnungsgesetz angegeben sein.
Die gefaltete Löschdecke ist gem. DIN 14155 Punkt. 9 an einem augenfälligen, jederzeit schnell und ungehindert zugänglichen Platz so aufzubewahren, dass sie gegen Staub, Feuchtigkeit und chem. Agenzien geschützt und
sofort einsatzbereit ist. Bei Aufbewahrung in einem Behälter ist die Löschdecke so unterzubringen, dass die Hände bereits beim Herausnehmen der Decke in die Grifftaschen gesteckt werden können. Am
Aufbewahrungsplatz ist das Faltschema dauerhaft lesbar anzubringen. Der Aufbewahrungsplatz selbst ist bei ortsfester Aufbewahrung (z. B. in Gebäuden) mit einem Hinweisschild Form D1 (Aufschrift
Löschdecke) oder Form FS nach DIN 4066 zu kennzeichnen.
Aber Achtung !!!!
Es gibt Löschdecken gemäß EN1869, die nicht als Löschdecke gemäß DIN 14155 eingesetzt werden dürfen. Solche Löschdecken sind nicht wieder verwendbar und hauptsächlich zum Löschen von Speiseölbränden vorgesehen. In
der Praxis hat sich jedoch gezeigt, das zum Ablöschen eines solchen Brandes diese Löschdecken ungeeignet sind. Als Ersatz dafür wurde der Fettbrandlöscher gebaut.
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