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Löschwasseranlagen Trocken unterliegen einer Abnahmeprüfungspflicht. Diese Abnahme muss nach Einbau erfolgen. Hierbei wird die Anlage auf Übereinstimmung mit der DIN-Norm, Funktionsbereitschaft und Dichtheit
überprüft. Es wird die Druckdifferenz zwischen Löschwassereinspeisung und oberster Entnahmestelle ermittelt. Diese darf nur einen bestimmten Wert betragen. Außerdem muss eine Durchflussmenge von 300 l/Min erreicht
werden. Die Leitung wird anschließend noch mit einem Druck von 1,2 mpa 10 Minuten lang beaufschlagt, um die Dichtigkeit festzustellen. Das Ergebnis der Prüfung, sowie die errechneten Werte sind im Prüfprotokoll zu
vermerken. Dieses Prüfprotokoll sollte nach Möglichkeit der zuständigen Feuerwehr als Kopie übergeben werden.
Darüber hinaus sind wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben. Diese erfolgen alle 2 Jahre und das Ergebnis ist im Prüfprotokoll festzuhalten.
Zur Abnahme und wiederkehrenden Prüfung sei noch angemerkt, das es nicht ausreicht, die Anlage nur mit Druck zu beaufschlagen (Druckprüfung), sondern die Durchflussmengenprüfung sehr wichtig ist. Diese kann jedoch
nicht ohne eine geeignete Pumpe durchgeführt werden.
Unsere Firma hat sich deshalb mit Fachfirmen zusammengetan und eine Anlage entwickelt, die speziell für diesen Zweck und nur für uns gebaut wurde. Sie wurde auf einem Anhänger gebaut und hat folgende Daten:
Wasservorratsbehälter 500 l, Ausgleichsbehälter zum Abfedern von Druckschwankungen, Pumpe mit einer Leistung von 2,5 mpa (Verbrauch 11KW Kraftstrom).
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