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Feststellanlagen

Die wirksamste Maßnahme des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist das Abschottungsprinzip. Aus diesem Grund finden wir in allen Landesbauordnungen konkrete Forderungen zur Errichtung von Brandwänden und feuerbeständigen Wänden. Die Praxis zeigt dabei, dass diese Wände in einer Vielzahl von Fällen eine Brandausbreitung verhindern. Ein Problem ist allerdings, dass durch die Gebäudenutzung die Brandabschnitte von zahlreichen Öffnungen im wahrsten Sinne des Wortes "durchlöchert" werden. Doch auch hier schreibt das Baurecht vor, wie diese Durchbrüche zu verschließen sind.

Nach Baurecht (hier die Richtlinien des Deutschen Institutes für Bautechnik (Dibt) und des DIN) werden Verschlüsse von Öffnungen in Brandwänden als Feuerschutzabschlüsse bezeichnet. Für diese gilt folgende Forderung: Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein." Diese Selbstschließung wird für Feuerschutztüren entweder durch geprüfte Federbänder (DIN 18262 und 18272) oder durch Türschließer mit hydraulischer Dämpfung nach DIN 18263 realisiert. Bei Rauchschutztüren dürfen nur Türschließer eingesetzt werden.

Allerdings ergibt sich aus der alltäglichen Nutzung ein Problem. Man möchte, das Türen offen stehen und man nicht erst die Türklinke in die Hand nehmen muss.

Diese Komfort lässt sich für Feuer und Rauchschutztüren nur durch den Einsatz von Feststellanlagen realisieren.

Die Definition, was eine Feststellanlage ist, finden wir in den Dibt Richtlinien. Danach sind Feststellanlagen "Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen."

Die Richtlinien beschreiben ebenfalls die erforderliche Mindestausstattung: "Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung."

Film über die Funktionsweise einer Feststellanlage

Eine Feststellanlage kann aus mehreren einzelnen Komponenten bestehen oder als integriertes System ausgeführt werden.

Bei den erstgenannten Anlagen haben sich in der Praxis zwei Systeme durchgesetzt: Bei einem System    sind Brandmelder und Auslösevorrichtung im so genannten Rauch- bzw. Thermoschalter kombiniert. Im Brandfall wird die Feststellvorrichtung (Haftmagnete o.ä.) von den Schaltern angesteuert. Die Spannung an der Feststellvorrichtung wird unterbrochen, und die Brandschutztür schließt automatisch. Diese Anlagen sind als Rauchschaltanlagen bekannt und waren die ersten Feststellanlagen, die Mitte der 60er Jahre auf  den Markt kamen.

Anbieter dieser Systeme ist die Firma Hekatron. Beim anderen System werden normale Brandmelder eingesetzt. Die vom Melder kommenden Signale werden an eine spezielle Zentrale (allerdings keine Brandmelderzentrale) weitergeleitet. Von hier geht der Befehl zum Schließen der Tür an die Magnete. Anbietet dieser Anlagen sind effeff, Siemens, Esser u.v.m. Der überwiegende Teil der in Deutschland installierten Anlagen funktioniert nach dem ersten Prinzip mit Rauch- bzw. Thermoschalter.

Bei den integrierten Systemen ist der Brandmelder im Türschließer eingebaut. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Geräte mit den unterschiedlichsten Schließmechanismen auf dem Markt.

Bei einem Brand gibt es stoffliche und energetische Umsetzungen, deren Endprodukte man als Brandkenngrößen bezeichnet. Die Brandkenngrößen Rauch, Wärme und Flammenstrahlung können von automatischen Brandmeldern erkannt, in elektrische Signale umgewandelt und ausgewertet werden. Sei   es in einer Brandmeldeanlage oder in einer Rauchschaltanlage (Feststellanlage). Man unterscheidet folgende automatische Meldertypen:

Rauchmelder (Optische Streulichtprinzip) - Wärmemelder (Maximal und Differential Messung)

Bei Feststellanlagen kommen sowohl Rauch-, als auch Thermomelder zum Einsatz.

Welcher Meldertyp eingesetzt wird, hängt immer von den örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten ab.

Deshalb ist es wichtig, schon bei der Planung der Rauchschaltanlage (Feststellanlage) auf folgende Aspekte zu achten:

• Angaben über das Brandrisiko, die Brandgefährdung

• Brandentwicklung und zu erwartender Brandverlauf

• Störgrößen und Umgebungsbedingungen

• Mögliche Täuschungsursachen

• Bauliche und betriebliche Gegebenheiten

All diese Aspekte sind für die Auswahl des richtigen Meldertyps wichtig. Ein falsch ausgewählter Melder führt unweigerlich dazu, dass er im Brandfall nicht rechtzeitig auslöst oder es zu einer Häufung von Fehlalarmen kommt. Daher sollte folgendes über das Funktionsprinzip der Melder bekannt sein.

Innerer Aufbau eines ORS 142

Film über die Funktionsweise eines ORS 142

Der optische Rauchmelder enthält eine mit der Umgebungsluft verbundene Messkammer, in der eine Lichtquelle (Infrarot, IR LED) und im abgeblendeten Bereich eine Photozelle angebracht ist. Die IR LED blitzt in die schwarze Messkammer. Im Normalzustand wird der Lichtstrahl fast vollständig absorbiert und gelangt nur zu einem sehr kleinen Teil in die Empfangsoptik. Treten Rauchpartikel in die Messkammer ein,  so wird das Licht an den Partikeln diffus gestreut. Es gelangt somit mehr Licht in die Empfangselektronik.

Das Signal des Fotoelements wird verstärkt und ausgewertet, und bei Überschreiten des Schwellwertes  wird ein Alarm ausgelöst.

Der optische Rauchmelder wird allgemein zur Brandfrüherkennung eingesetzt, denn er reagiert schnell auf Brände in der Entstehungsphase (Schwelbrände). Allerdings erkennt er keine Gas oder Spiritusbrände.

Beispiele Rauchmelder der Firma Hekatron

Wärmemelder reagieren auf die bei einem Brand freiwerdende Wärmeenergie. Über einen Halbleitertemperaturfühler wird die Lufttemperatur überwacht. Es gibt zwei Typen: Wärmemaximalmelder und Wärmedifferential Maximalmelder. Steigt die Temperatur über einen festgelegten Grenzwert, geht der Wärmemaximalmelder in Alarm. Der Wärmedifferential Maximalmelder geht nicht nur bei einer statischen Ansprechschwelle, sondern auch bei einer schnellen Temperaturerhöhung innerhalb einer bestimmten Zeit in Alarm.

Wärmemelder werden dort eingesetzt, wo im Brandfall mit keiner oder nur geringer Rauchentwicklung gerechnet werden muss; oder wo Rauchmelder aufgrund der Umgebungsbedingungen (betriebsbedingter Rauch, Staub etc.) nicht eingesetzt werden können.

Die Dibt Richtlinien empfehlen, in Feststellanlagen soweit wie möglich Rauchmelder einzusetzen. An Abschlüssen in Rettungswegen müssen Rauchmelder eingesetzt werden. Letztendlich hängt es von der zu erwartenden Brandkenngröße und vorkommenden Störgröße ab, ob ein Rauch oder Wärmemelder zur Anwendung kommt.

Mehrsensorenmelder, wie sie von Brandmeldesystemen bekannt sind, gibt es für Rauchschaltanlagen (Feststellanlagen) nicht. Allerdings hat der Rauchschalter von Hekatron zusätzlich zur Rauchmesskammer einen Wärmekontakt, der bei 75 Grad anspricht.

Kommen wir nun zu den Feststellvorrichtungen selbst. Sie sind Vorrichtungen, die die zum Schließen erforderliche Energie in gespeichertem Zustand halten (Dibt Richtlinien). Die in der Praxis gebräuchlichste Vorrichtung sind Türhaftmagnete

Beispiele von Hekatron Haftmagneten

Haftmagnete müssen mindestens eine Haftkraft von 200 N haben. Es gibt Haftmagnete in den verschiedensten Ausführungen für Wand-, Boden- und Deckenmontage und mit unterschiedlich großen Haftkräften.

Gegenstück zu jedem Haftmagneten ist eine Anker oder Gegenplatte. Sie wird an der Tür montiert. Ankerplatten gibt es in den verschiedensten Größen zum Durchmesser des Magneten passend..

Feststellanlagen werden mit einer Gleichspannung von 24 V betrieben. Die Leistung der Stromversorgung ist dabei abhängig von der Anzahl der angeschlossenen Magnete und Rauchschalter (Rauchmelder). Die Hersteller von Rauchschaltanlagen (Feststellanlagen) geben in der Regel an, wie viele Komponenten von  ihren Netzgeräten versorgt werden können. Bei Ausfall der Primärspannung wird die gesamte Feststellanlage spannungslos. Die Feuerschutzabschlüsse schließen daraufhin.

Für bestimmte Anwendungsbereiche muss eine zweite Stromversorgung mit Batterien vorgesehen sein.    Dies ist meist dann der Fall, wenn der Schließbereich durch Lichtschranken o.ä. überwacht wird, um die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Für beide Arten der Energieversorgung sind die entsprechenden DIN VDE Normen einzuhalten.

Jeder Feuerschutzabschluss muss sich auch manuell schließen lassen. Der Taster für die manuelle Auslösung muss laut Gesetzgeber rot sein und die Aufschrift tragen: „Türe schließen". Er soll in unmittelbarer Nähe des Feuerschutzabschlusses montiert sein und von ihm nicht verdeckt werden. Wenn man das unbefugte Auslösen für bestimmte Abschlüsse (z.B. Rolltore) erschweren will, kann man Druckknopftaster einsetzen

Beispiele von Hekatron Handtastern

Eine Rauchschaltanlage (Feststellanlage) muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (Dibt) zugelassen werden. In den Dibt Richtlinien sind die Überprüfungen festgehalten, die zur Zulassung notwendig sind.:

Dibt

Beispiel Hekatron Zulassungsbescheid (PDF-File)

Die Herstellung von Rauchschaltanlagen (Feststellanlagen) ist laut Baurechtsordnung einer laufenden Überwachung zu unterziehen. Die Überwachung wird gemäß DIN 18 200 (Güteüberwachung) durchgeführt. Nur in Verbindung mit einem Güteüberwachungsvertrag gilt die Dibt-Zulassung.

Es ist festgelegt, dass

• die Einzelelemente einer Anlage im Herstellerwerk auf die Einhaltung der Eigenschaften überwacht werden (Eigenüberwachung),

• der VdS befugt ist, mindestens zweimal jährlich die Ergebnisse der Eigenüberwachung zu überprüfen (Fremdüberwachung).

• die güteüberwachten Geräte müssen mit einem Überwachungszeichen gekennzeichnet sein!

Die eingebaute Anlage muss auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation überprüft werden. Die Abnahme darf nur vom Hersteller der Rauchschaltanlage (Feststellanlage) oder von einer durch den Hersteller berechtigten Person durchgeführt werden. Nach der Abnahmeprüfung muss im Bereich der installierten Rauchschaltanlage (Feststellanlage) ein Zulassungsschild angebracht werden.

Wie jedes technische Gerät müssen auch installierte Rauchschaltanlagen (Feststellanlagen) geprüft und gewartet werden.

Die Dibt Richtlinien schreiben vor, dass die Anlage mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.

Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Im Zulassungsbescheid der Rauchschaltanlage (Feststellanlage) können auch kürzere Fristen angegeben sein

Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.

Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.

Für die Prüfung der Rauchschalter bzw. Rauchmelder gibt es Prüfgeräte, mit denen beispielsweise die an der Decke montierten Melder leicht überprüft werden können. Dabei wird ein Aerosol in die Messkammer des Melders gesprüht, um den Melder in den Alarmzustand zu setzen.

Die vorgeschriebene Anzahl und Einbauort der Melder ergibt sich aus folgender Grafik:

Grafik

PDF-File

Unsere Firma führt sowohl den Einbau, die Abnahme, die Prüfungen und Wartung durch. Dabei sind haben wir von den wichtigsten Herstellern von Feststellanlagen die Berechtigung dazu.

Wenden Sie sich an uns, wir bieten Ihnen kompetente und fachgerechte Beratung.

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