|
Unsere Firma führt seit 2 Jahren auch Wartungsarbeiten an Brandschutzklappen in Lüftungtechnischen Anlagen durch.
Hierbei handelt es sich um bewegliche Klappen in Lüftungskanälen, die bei Rauch- oder übermäßiger Temperaturentwicklung sich selbstständig schließen und so verhindern, das Rauch und Feuer in den
dahinterliegenden Bereich übergreifen können.
Sehr oft findet man Brandschutzklappen bei Durchbrüchen von Brandschutzwänden.
Eine Brandschutzklappe muss immer aus folgenden Komponenten bestehen:
1) Das Klappenblatt: Es muss aus nicht brennbaren Materialien bestehen und den Kanal luftdicht abschließen können.
2) Dem Auslöseelement: Dies ist meist ein Bi-Metall im Lüftungskanal, kann jedoch auch aus 2 Rauch- oder Thermomeldern bestehen.
3) Der Revisionöffnung: Sie dient der Prüfung und Wartung der Brandschutzklappe und sollte gut zugänglich sein.
4) Der Antrieb: Dies ist meist eine einfache gespannte Feder, es gibt jedoch in letzter Zeit immer öfter auch Elektroantriebe.
5) Die Station: Durch Sie kann man erkennen, ob und welche Klappe ausgelöst hat. Es gibt Stationen mit akustischer und optischer Anzeige oder auch mit Weitermeldung an BMZ etc.
Brandschutzklappen müssen einmal jährlich einer umfangreichen Wartung unterzogen werden. Durch verschiedene Behörden oder den Angaben des Herstellers können diese Zeitabstände auch verkleinert werden.
Wartung an Brandschutzklappen sind, wie in allen Bereichen des Brandschutzes, nicht zu vernachlässigen; geht es doch um Menschenleben im Brandfall. Als ein sehr abschreckendes Beispiel mangelnder Wartung
von Brandschutzklappen muss man leider die Brandkatastrophe auf dem Düsseldorfer Flughafen nennen. Dort sind leider u.a. durch nichtfunktionierende Brandschutzklappen Leute ums Leben gekommen.
Falls Sie Fragen zum Thema haben oder weiterführende Beratung wünschen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
|