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Die Verbrennung

1. Definition gemäß DIN 14011

Die Verbrennung mit Flammen- und Glutbildung verlaufende exotherme Reaktion zwischen brennbaren Stoff und Sauerstoff

2. Voraussetzungen für eine Verbrennung

a) brennbarer Stoff (gasförmige, flüssige, feste brennbare Stoffe)

n) Oxidationsmittel (Sauerstoff (Luft-21% O2), chem. Oxidationsmittel)

c) Zündtemperatur (Energiezufuhr, Funken, Selbstentzündung, Wärmestau)

d) Katalysator (ermöglichen Kettenreaktion, z.B. OH²,H²,O²)

3. Nenntemperaturen einiger Stoffe

- Feste Stoffe: Bei diesen Stoffen unterscheidet man zwischen der Glimmtemperatur und dem Zündpunkt. Die Glimmtemperatur ist die Temperatur, bei der ohne offene Flamme ein Glimmproess beginnt. Der Zündpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der brennbare Stoffe mit Luft nur durch Wärme entzündet werden. Hier nun einige Beispiele (Glimmtemperatur/Zündpunkt in Grad): Braunkohle (160*/230-240*); Holz (200*/280-460*); Papier (240*/360-460*); Baumwolle (250*/350-480*).

- Flüssige Stoffe: Bei diesen Stoffen unterscheidet man zwischen dem Flammpunkt und dem Zündpunkt. Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der brennbare Stoffe in Verbindung mit Luft soviel brennbaren Dampf entwickeln, dass diese mit einer Flamme entzündet werden kann. Der Zündpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der brennbare Stoffe mit Luft nur durch Wärme entzündet werden. Hier nun einige Beispiele (Flammpunkt/Zündpunkt in Grad): Heitöl (55*/220*); Benzin (-20- 55*/ 240-280*); Alkohol (12*/425*).

- Gasförmige Stoffe: Hier gibt es nur den sogenannten Zündpunkt. Der Zündpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der brennbare Stoffe mit Luft nur durch Wärme entzündet werden. Hier nun einige Beispiele (Zündpunkt in  Grad): Acetylen (305*); Butan (400*); Methan (595*); Wasserstoff (560*).

4. Vollständige und Unvollständige Verbrennung

a) Von vollständige Verbrennung spricht man, wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist und hohe Verbrennungstemperatur entstehen. Man spricht dabei oft auch vom Flammenbrand oder Glutbrand. Erkennbar ist eine vollständige Verbrennung auch an den entstehenden Verbrennungsgasen Kohlendioxid und Wasserdampf.

b) Von einer unvollständigen Verbrennung spricht man bei ungenügend Sauerstoff  und niedrigen Ver-   brennungstemperatur. Man spricht dabei von dem Glimm- oder Schwelbrand. Erkennbar ist eine unvollständige Verbrennung auch an den entstehenden Verbrennungsgasen Kohlenmonoxid, Cyanwasserstoff, Salzsäuregase (alles hoch giftige Gase).

Bei beiden Arten von Verbrennung entsteht Rauch. Rauch sind feinste Verteilungen (Dispersion) unverbrannter ganz oder teilweise oxidierter oder nichtbrennbar schwebender Festteilchen in Brandgasen.

5. Brennbarkeitsgruppen

a) Brennbarkeitsgruppen flüssiger und fester Stoffe:

- Nicht brennbar = Keine Entzündung (10g, 3min im Ofen 900 Grad).

- Schwer brennbar = Entzündung nur im Ofen, erlischt nach Entnahme innerhalb 5 s.

- Brennbar = Wenn der Brennpunkt erreichtist, brennt das Brnadgut bei Entnahme weiter. Der Brennpunkt ist die niedrigste Temperatur bei der von einem brennbaren Stoff genügend Dämpfe      entwickelt werden, dass er nach vorübergehender Annäherung der Zündflamme selbstständig weiter brennt.

b) Brennbarkeitsgruppen gasförmiger Stoffe

- Nicht brennbar = Keine Entzündung

- Schwer brennbar = Nur Zündtemperatur, kein Explosionsbereich

- Brennbar = Definierter Explosionsbereich vorhanden

- Explosibel = Obere Explosionsgrenze 100 Vol %

Untere Explosionsgrenze: Kleinste Gemischkonzentration bei der noch keine Zündung eintritt (Gemisch zu mager).

Obere Explosionsgrenze: Größte Gemischkonzentration bei der keine Zündung mehr eintritt. (Gemisch zu fett, brennt bei weiterer Luftzufuhr nur in Randzonen weiter.)

6. Beispiele für Zündquellen

Zuletzt noch einige Beispiele für Zündquellen: Offene Flamme (Streichholz, Fackel, Lötflamme, Schweißflamme); Glut (Öfen, Schweißperlen, glimmende Tabakreste); Verdeckte Flamme (Motoren, Auspuff); Heiße Oberfläche (Heizgeräte, Glühlampen); Reib- und Schlagfunken (Schleifen, Verformen, Bremsen); Schaltfunken (Elektrische Kontakte); Elektrotechnische Anlagen (Lichtbögen, Sicherungen, Implosionen); Elektrostatische Aufladung (Trennung flüssig/fest, zerstäuben, reiben, fließen – Ladungsausgleich); Blitzschlag (Ausgleich atmosphärisch elektrostatischer Aufladung); Lichtstrahlung (Sonnenstrahlen, Laser); Licht- und Wärmestrahlung (Infrarotstrahler, Blitzlampen); Chemische Energie  (Oxidationsprozesse, Selbstentzündung).

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